Die Gemeinde Königshain hat im Rahmen des Regionalbudgets ÖO 01/2020 mit der Wiederbelebung des kulturhistorischen Denkmals „Alte Waage“ Königshain Herrn Zimmerermeister Michael Oschatz, Dorfstraße 268, 02829 Königshain, beauftragt.
Die Gemeinde Königshain hat im Rahmen des Regionalbudgets ÖO 01/2020 mit dem Trinkwasser- und Abwasseranschluss Kulturscheune Königshain die Fa. Straßen- und Tiefbau Newitsch GmbH, Dorfstraße 314a, 02829 Königshain, beauftragt.
Die Gemeinde Königshain beabsichtigt im Rahmen des Projektes "Industrielles Erbe der Königshainer Berge"
folgenden Bauauftrag freihändig zu vergeben:
Erstellung eines „Funktionsmodells einer historischen Kabelkrananlage“ für das Granitabbaumuseum Königshainer Berge
Leistungsfähige Unternehmen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die sich an der Ausschreibung beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Teilnahmebereitschaft bis zum 02.06.2020 beim Schlesisch-Oberlausitzer Museumsverbund gGmbH unter der E-Mail-Adresse a.koehler@museumsverbund-ol.de anzuzeigen. Die Ausschreibungsunterlagen werden nach Fristablauf an die teilnehmenden Unternehmen gesandt. Verhandlungs- und Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Die Gemeinde Königshain hat durch den Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, eine Zuwendung zur Wiederaufforstung für 1,80 ha Wald am Kämpferberg bewilligt bekommen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sind folgende Leistungen zu erbringen:
1,80 ha maschinelle Bodenvorarbeiten
1,80 ha Pflanzung (Handpflanzung)
1,80 ha zweimalige Kulturpflege
860 m Wildschutzzaun
Die Leistungen werden nach VOL/A öffentlich ausgeschrieben.
Auf die Binnenmarktrelevanz wird ausdrücklich hingewiesen.
Interessenten können sich auch schriftlich bei der Gemeinde Königshain melden und die Verdingungsunterlagen anfordern.
(Dorfstr. 82, 02829 Königshain, E-Mail: gemeinde.koenigshain@koenigshain-ol.de).
Königshain, 18.02.2020
gez. Lange
Bürgermeister
1.1 Art und Umfang der Baumaßnahme
Die geplante Baumaßnahme beinhaltete die Erneuerung der Wege im Schlosspark in Königshain. Der Umfang des Vorhabens und der zu erneuernden Wege wurde im Lageplan dargestellt.
Ausbau und Gestaltung der Wege basierten auf dem Bebauungsplan „Schlosskomplex Königshain“ vom Jahr 2008.
Für die Durchführung der Maßnahme wurden durch die Gemeinde Königshain Fördermittel nach der RL LEADER / 2014 beantragt, die durch das Landratsamt Görlitz bewilligt wurden.
1.2 Lage und Charakteristik der auszubauenden Wege
Bei den zu erneuernden Wegen handelte es sich um vorhandene Wege im Schlosspark Königshain.
Die vorhandenen ca. 2,00 m bis 2,50 m Wege wurden in ihrer Lage und Breite beibehalten.
Es handelte sich um Wege mit ungebundener Befestigung, die nicht für den regelmäßigen Fahrverkehr genutzt wurden.
Die Wege dienten Parkbesuchern als Gehwege und wurden nur zu Unterhaltungszwecken des Schlossparks durch Berechtigte befahren.
Die Notwendigkeit der grundhaften Erneuerung ergab sich aus dem schlechten Oberflächenzustand der Wege.
Die Wege wiesen eine Vielzahl von Unebenheiten auf. Eine geordnete, breitflächige Regenwasserableitung in die Randbereiche war nicht gegeben. Die Wege waren ausgewaschen und lagen tiefer als das angrenzende Gelände, sodass eine Entwässerung nicht mehr gegeben war.
3.1 Trassierung
Bei den Wegen im Schloss Königshain war eine fahrgeometrische Trassierung nicht erforderlich, da sie vorrangig als Geh- und Wirtschaftswege genutzt wurden. Die vorhandenen Trassen wurden beibehalten.
3.2 Querschnitt
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse durch die vorhandenen Bäume und die Beibehaltung der vorhandenen Breiten konnte nur eine Wegebreite von 2,0 m bis 2,5 m realisiert werden. Diese Breiten waren für die vorgesehene Nutzungen ausreichend.
Die Wege besitzen eine Verbindungsfunktion im Park und wurden zu Erholungszwecken sowie zur Bewirtschaftung genutzt.
Die Wege wurden in ungebundener Bauweise mit einseitiger Querneigung erneuert.
Für die Randeinfassung wurde eine Wegekante aus Cortenstahl in den Abmessungen 160 mm x 3 mm vorgesehen.
3.3 Baugrund/Erdarbeiten
Ein Baugrundgutachten lag für die Trasse nicht vor. Aus Erfahrungswerten wurde von einem gemischtkörnigen, sandigen Boden (Bk 3) ausgegangen, der in granitische Verwitterungsböden übergeht (Bk 6).
3.4 Entwässerung
Die teilversiegelten Wege (ungebundene Befestigung) entwässerten breitflächig in das angrenzende Gelände/Grünflächen.
Dieser Zustand wurde durch die Querneigung der Wege unverändert beibehalten.
3.5 Gestaltungsmaßnahmen
Ein vorhandener Hügel aus Erdstoffablagerungen im nördlichen Teil des Schlossparks wurde abgetragen und entsorgt. Der Abtrag erfolgte geländegleich und wurde so profiliert, dass eine ebene Fläche entstand. Die nördlich angrenzende Geländesenke blieb erhalten und wurde nicht verfüllt. Verfüllt wurde nur der östliche, an die Senke anschließende, Graben mit einem Teil der Massen aus dem Abtrag.
3.6 Straßenausstattung
Eine Ausstattung der Wege war nicht vorgesehen.
Das Vorhaben befand sich innerhalb einer denkmalgeschützten Parkanlage. Zusätzliche Versiegelungen und die Beseitigung von Gehölzen waren nicht vorgesehen. Aus diesem Grund waren keine Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Besonderes Augenmerk wurde auf den geschützten Baumbestand entlang der Wege gelegt. Hier erhielt jeder Baum, der unmittelbar am Wegesrand stand, einen Baumschutz aus Brettern, der um den Baum gelegt wurde.
Die Baumwurzeln waren vom Vorhaben nicht betroffen, da kein Tiefbau im Wurzelbereich vorgesehen war. Im Trassenbereich der grundhaften Erneuerung standen keine Bäume so dicht am Wegesrand, dass ihre Wurzeln betroffen wären.
Für das Bauvorhaben war eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese wurde durch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Görlitz auf Antrag der Gemeinde Königshain bewilligt.
Die Vollsperrung der Wege im Park war aufgrund der geringen Ausbaubreite und des Platzangebotes zwingend geboten. Da bei den auszubauenden Wegen kein Durchgangsverkehr zu berücksichtigen war, entfiel die Vorgabe geeigneter Umleitungsstrecken. Die Anwohner und Parkbesucher wurden durch die bauausführende Firma zeitnah über das Ausmaß der zu erwartenden Behinderungen informiert.
Baustelleneinrichtung und Zwischenlagerflächen waren nur außerhalb des Schlossparks möglich.
Königshain, den 27.01.2021
Lange, Bürgermeister
Der Schlosskomplex Königshain hat eine Flächengröße von ca. 5,7 ha und befindet sich in zentraler Lage im Osten der Gemeinde Königshain. Von dieser Fläche entfallen ca. 0,5 ha auf Bauflächen (Gebäude), ca. 1,0 ha auf Verkehrsflächen sowie ca. 4,2 ha auf die Grünflächen. Durch das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen wird der Schlosskomplex Königshain als Sachgesamtheit auf der Liste der Kulturdenkmale geführt.
Der Schlosskomplex Königshain ist für die Gemeinde Königshain und ihre Einwohner von großer Bedeutung. Die Einzigartigkeit der Schlossanlage, bedingt durch die Zeugnisse dreier Bauepochen und die besondere Stellung der Familie Schachmann in kultur- und sozialgeschichtlicher Hinsicht macht für die Einwohner Geschichte täglich erlebbar. Das Schlossgelände ist nicht eingezäunt und barrierefrei. Es ist jederzeit öffentlich zugänglich und steht der gesamten Dorfgemeinschaft zur Verfügung. Der Schlosskomplex Königshain ist zudem Mittelpunkt des Gemeinschaftslebens mit vielen Festen und Veranstaltungen für Jung und Alt. Neben Ausstellungen im Barockschloss, Marstall und Steinstock finden im Schlossareal regelmäßig Trödelmärkte, ein Kunsthandwerkermarkt sowie ein Weihnachtsfest statt. Insbesondere die einmal jährlich stattfindenden Königshainer Sagenspiele stellen ein Highlight für die Einwohner dar und ziehen immer mehr Besucher an. So endeten die 18. Sagenspiele am 20. und 21. September mit einem Besucherrekord (518 bzw. 622 Besucher).
Zudem finden im Barockschloss vermehrt Trauungen statt.
Für die Gemeinde Königshain war absehbar, dass ein dauerhafter Erhalt des Schlosskomplexes Königshain und seiner denkmalgeschützten Gebäude einschließlich Parkanlage sowie die Fortsetzung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nur dann einen dauerhaften Erfolg haben werden, wenn neben der eigentlichen Sanierung in Abstimmung mit der Denkmalpflege die Gebäude einer aufeinander abgestimmten Nutzung zugeführt werden können. Dies setzte wiederum voraus, dass der Gemeinde Königshain hierfür ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Verfügung steht, um das gewollte Ziel zu erreichen.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2008 im Auftrag der Gemeinde Königshain für den gesamten Schlosskomplex ein Bebauungsplan erarbeitet, der mit seiner Bekanntmachung am 27.02.2009 in Kraft getreten ist.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Erhaltung der vorhandenen historischen Gebäude sowie die Realisierung der bereits vorhandenen Nutzungen. Insoweit wird bereits durch diesen rechtskräftigen Bebauungsplan die Nutzungskonzeption vorgegeben.
Im Bebauungsplan ist die östlich des Barockschlosses befindliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Schlosspark" festgesetzt.
Der Schlosspark kann in seiner Gestaltung in zwei Teile gegliedert werden. Unmittelbar an das Barockschloss schließt sich der barocke bzw. französische Parkteil mit seinen geometrischen und Baumreihungen und Wegverläufen an, der dann in den englischen, landschaftlich angelegten Schlosspark mit umfangreichem Baumbestand übergeht.
Folgende Maßnahmen sind im Schlosspark geplant:
a) Wiederherstellung der ehemals vorhandenen Wege nach historischem Bestand:
Die Wegeführung wurde anhand historischer Pläne in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits 2008 in den Bebauungsplan "Schlosskomplex Königshain" eingearbeitet.
Die Wege sollen auf dieser Grundlage wiederhergestellt werden.
b) Rückbau Alpinum, Verfüllen Teich:
Ursprünglich geplant waren hier die folgenden baulichen Maßnahmen:
- Markieren des zu erhaltenden Gehölzbestandes
- Ablassen Wasser, Entsorgung Müll
- Beseitigung Wildwuchs
- Bergen der großen Feldsteine für Landschaftsbauarbeiten
- Abschieben des künstlich angelegten Erdhaufens in die künstlich angelegte Teichmulde
- Verdichten und Nachmodellieren
- Mutterbodenauftrag und Rasenansaat
Mit der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vom 10.03.2020, AZ D-19/09148/KÖ/Für, zugestellt am 13.03.2020 wurde das Teilvorhaben zur Verfüllung der Geländesenke versagt. Hintergrund der Versagung war die Einstufung des Kleingewässers als gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Abs. 1 BNatSchG durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Görlitz.
Zudem bestanden artenschutzrechtliche Gründe für den Erhalt des Kleingewässers, da dieses wahrscheinlich ein Laichgewässer für Amphibien darstellen könnte.
Nach mehreren Gesprächen zwischen der Gemeinde Königshain und der unteren Naturschutzbehörde wurde durch die Gemeinde Königshain schließlich die Versagung des Teilvorhabens zur Verfüllung der Geländesenke akzeptiert.
Damit entfallen die geplanten Arbeiten am Teich. Anstelle des Wiedereinbaus des Abtragmaterials aus dem Rückbau des Alpinums erfolgt nun die Entsorgung des Materials.
c) Sanierung Denkmale:
Sanierung Denkmal Schachmann einschließlich Umfeld
- Steinkonservieren
- Sanieren der Inschrift-Tafel
- Wiederherstellen der Gesamtsituation (Sockelbereich, Stufen, Bepflanzung etc.)
Sanierung Denkmal Heynitz einschließlich Umfeld
- Steinkonservieren
- Sanieren der Inschrift-Tafel
- Wiederherstellen der Gesamtsituation (Beseitigung Wildwuchs, Freilegen Steinkante, Bepflanzung etc.)
Wiederaufstellung Luisensäule
- Auffinden der Fundamente
- Anfertigung Säule anhand historischer Originalzeichnungen
- Aufsetzen der noch vorhandenen Kugel (eingelagert im Wasserschloss)
Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Die Wiederherstellung der ehemals vorhandenen Wege nach historischem Bestand (siehe a)) und der Rückbau des Alpinums (siehe b)) werden als 1. Bauabschnitt durchgeführt.
Mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen wurde am 06.08.2020 (= Termin Bauanlaufberatung) begonnen
Die Sanierung der Denkmale (siehe c)) erfolgt als 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt.
Für diese Maßnahme wurden mit Fördermittelantrag vom 10.03.2020 Fördermittel nach der RL LEADER / 2014 beantragt. Zuvor war durch den Koordinierungskreis der LEADER-Region Östliche Oberlausitz in seiner Sitzung am 27.02.2020 das erforderliche Votum erteilt worden.
Mit Schreiben vom 17.03.2020 wurde durch das Landratsamt Görlitz als der zuständigen Bewilligungsbehörde der Eingang der Antragsunterlagen bestätigt. Gleichzeitig wurde damit auch der förderunschädliche vorzeitige Beginn erteilt.
Der Fördermittelbescheid liegt der Gemeinde Königshain seit dem 27.07.2020 vor (Datum Posteingang).
Für die durchzuführenden Baumaßnahmen wurde ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchgeführt, das zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnte. Mit der Durchführung der ausgeschriebenen Baumaßnahmen wird noch im August 2020 begonnen.
Königshain, den 06.08.2020
Lange, Bürgermeister
i. V. Bräuer, stellv. Bürgermeister